Barrierefreie Webseite

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA)
in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Nutzung von Online-Diensten zu ermöglichen.

Für welche Webseiten gilt das BFSG?

Nicht jede Webseite muss zwingend barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet jedoch Unternehmer zur digitalen Barrierefreiheit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Webseite gehört zu einem Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietet.

  • Gewerbliche Webseiten, die an Endkunden (B2C) gerichtet sind, fallen unter das BFSG.
  • Reine B2B-Webseiten (nur für Geschäftskunden) sind in der Regel nicht betroffen.

Die Webseite bietet eine zentrale Interaktionsmöglichkeit für Verbraucher.

  • Dazu zählen Online-Shops, Buchungssysteme oder Antragsformulare.
  • Unternehmenspräsentationen ohne direkte Kauf- oder Vertragsoption sind nicht zwingend betroffen.

Das Unternehmen überschreitet eine bestimmte Größenordnung.

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen.
  • Größere Unternehmen müssen die Anforderungen zwingend erfüllen.

Wenn mindestens eine dieser Bedingungen auf eine Webseite zutrifft, muss sie ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein.

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Welche Anforderungen stellt das BFSG an Webseiten?

Wahrnehmbarkeit

Digitale Inhalte müssen für alle Nutzer erfassbar sein, auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbeeinträchtigungen.

Alternativtexte für Bilder bereitstellen
Videos mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen ergänzen
Text mit ausreichendem Kontrast anzeigen

Bedienbarkeit

Nutzer müssen eine Webseite uneingeschränkt navigieren und bedienen können.

Seiten per Tastatur steuerbar machen
Keine blinkenden oder sich schnell bewegenden Inhalte verwenden
Logische Menüstruktur mit klarer Navigation bieten

Verständlichkeit

Webseiten müssen leicht verständlich sein, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Einfache, klare Sprache verwenden
Formulare verständlich beschriften
Klare Fehlermeldungen bereitstellen

Robustheit

Webseiten müssen mit verschiedenen Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sein.

Sauberer, standardkonformer HTML-Code (W3C, WCAG)
ARIA-Attribute für Screenreader nutzen

Was passiert bei Verstößen?

Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht einhalten, müssen mit ernsten Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände, die nicht nur Kosten verursachen, sondern auch den Ruf schädigen können. Zudem drohen behördliche Sanktionen und Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes empfindlich ausfallen können.

Betroffene Nutzer haben außerdem das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ihnen der barrierefreie Zugang verweigert wird. Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen und ihre digitalen Angebote an die gesetzlichen Anforderungen anpassen.

So kann die Umsetzung des BFSG aussehen

Tooltip

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Anwendungen für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich jener mit Behinderungen. Sie umfasst zum Beispiel gut lesbare Texte, einfache Navigation und die Nutzung von Hilfssoftware wie Screenreadern Ein Screenreader liest den Text auf dem Bildschirm laut vor und hilft Menschen mit Sehbehinderungen, Inhalte zu verstehen. . Ziel ist es, dass jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten die Inhalte problemlos nutzen kann.

Formulare

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Kontraste beschreiben den Unterschied zwischen Text und Hintergrundfarben. Ein hoher Kontrast (z. B. schwarzer Text auf weißem Hintergrund) sorgt für bessere Lesbarkeit, besonders für Menschen mit Sehbehinderungen. Ein zu geringer Kontrast (z. B. grauer Text auf grauem Hintergrund) kann die Lesbarkeit erschweren.

Die WCAG empfiehlt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Guter Kontrast verbessert die Zugänglichkeit und Nutzererfahrung.

Tooltips sind kleine Informationsfenster, die erscheinen, wenn Nutzer mit der Maus über ein Element auf einer Webseite fahren oder dieses fokussieren (z. B. durch Tastaturnavigation). Sie bieten zusätzliche Informationen zu einem bestimmten Element, ohne die Benutzeroberfläche zu überladen.

Tooltips sind nützlich, um kurze, kontextuelle Erklärungen zu liefern oder Hinweise zu geben, ohne dass der Nutzer zu einer anderen Seite navigieren muss.

Das Formular enthält zwei Eingabefelder, die sich in ihrer Benutzerfreundlichkeit unterscheiden. Das erste Feld für den Namen ist schwieriger zu nutzen, weil es kein sichtbares Beschriftungsschild (Label) gibt und die Platzhaltertext-Anweisung nur vorübergehend sichtbar ist, was für Nutzer mit Sehbehinderungen oder denen, die nur mit der Tastatur arbeiten, verwirrend sein kann. Das zweite Feld für die E-Mail-Adresse hingegen ist benutzerfreundlicher, da es ein klares Beschriftungsschild hat, das erklärt, was eingetragen werden soll, und zusätzlich eine Erklärung für Nutzer, die Hilfssoftware wie Screenreader verwenden, um die Seite zu navigieren.

So kann die Umsetzung des BFSG aussehen

Kontraste beschreiben den Unterschied zwischen Text und Hintergrundfarben. Ein hoher Kontrast (z. B. schwarzer Text auf weißem Hintergrund) sorgt für bessere Lesbarkeit, besonders für Menschen mit Sehbehinderungen. Ein zu geringer Kontrast (z. B. grauer Text auf grauem Hintergrund) kann die Lesbarkeit erschweren.

Die WCAG empfiehlt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Guter Kontrast verbessert die Zugänglichkeit und Nutzererfahrung.

Tooltip

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Anwendungen für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich jener mit Behinderungen. Sie umfasst zum Beispiel gut lesbare Texte, einfache Navigation und die Nutzung von Hilfssoftware wie Screenreadern Ein Screenreader liest den Text auf dem Bildschirm laut vor und hilft Menschen mit Sehbehinderungen, Inhalte zu verstehen. . Ziel ist es, dass jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten die Inhalte problemlos nutzen kann.

Tooltips sind kleine Informationsfenster, die erscheinen, wenn Nutzer mit der Maus über ein Element auf einer Webseite fahren oder dieses fokussieren (z. B. durch Tastaturnavigation). Sie bieten zusätzliche Informationen zu einem bestimmten Element, ohne die Benutzeroberfläche zu überladen.

Tooltips sind nützlich, um kurze, kontextuelle Erklärungen zu liefern oder Hinweise zu geben, ohne dass der Nutzer zu einer anderen Seite navigieren muss.

Formulare

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Das Formular enthält zwei Eingabefelder, die sich in ihrer Benutzerfreundlichkeit unterscheiden. Das erste Feld für den Namen ist schwieriger zu nutzen, weil es kein sichtbares Beschriftungsschild (Label) gibt und die Platzhaltertext-Anweisung nur vorübergehend sichtbar ist, was für Nutzer mit Sehbehinderungen oder denen, die nur mit der Tastatur arbeiten, verwirrend sein kann. Das zweite Feld für die E-Mail-Adresse hingegen ist benutzerfreundlicher, da es ein klares Beschriftungsschild hat, das erklärt, was eingetragen werden soll, und zusätzlich eine Erklärung für Nutzer, die Hilfssoftware wie Screenreader verwenden, um die Seite zu navigieren.

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Erweiterter Zielgruppe – Mehr Kunden, auch mit Behinderungen
Besserer Nutzerfreundlichkeit – Höhere Conversion-Raten
Suchmaschinenvorteilen – Google belohnt barrierefreie Seiten mit besseren Rankings

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